Hunde und Briefträger/Kaminkehrer/Paketboten u.ä.
Immer wieder kommt es bei den obigen Personengruppen zu Problemen mit Hunden. Warum der Hund den Briefträger als ungebetenen Besuch einstuft wird wohl immer ein Rätsel bleiben. Beim GEZ-Prüfer oder Gerichtsvollzieher wäre dies eigentlich verständlicher.
Auch hier müssten durch den Hundehalter einige Maßnahmen erfolgen:
Wenn ich auf meinem abgeschlossenen Grundstück einen Hund frei laufen lasse, muß es einfach selbstverständlich sein, dass ich Fremden die Möglichkeit gebe sich ohne Betreten des Grundstücks bemerkbar zu machen. Das heisst: es ist unerlässlich am Grundstückseingang eine Klingel (die auch funktioniert) und den Briefkasten anzubringen. So werden die Probleme eigentlich von selbst erledigt. Ich selbst würde mich als Briefträger weigern ein Grundstück betreten zu müssen auf dem ein Hund frei läuft. Selbst als Hundehalter würde ich schon mehrfach überlegen ob ich so ein Grundstück betrete. Es hängt immer vom jeweiligen Hund ab. Wobei man auch bedenken muss dass selbst ein gutmütiger Hund innerhalb seines eigenen Reviers evtl anders reagiert.
Jeder Hundehalter sollte in seinem eigenen Interesse solche Maßnahmen treffen.
Wenn man als Fremder ein Grundstück betritt auf dem ein Hund frei läuft bringt man sich evtl sogar um den Versicherungsschutz, da die Hundehaftpflicht sich dadurch um eine Regulierung drücken kann.