Gülle in der Landwirtschaft
Gülle, im Allgäu so genannt, wird vor allem in Norddeutschland auch als Jauche bezeichnet. Bei Gülle handelt es sich um einen Naturdünger der durchaus sinnvoll ist.
Ein Hauptbestandteil der Gülle ist Stickstoff, 50 Prozent dieses Stickstoffs ist als Ammoniumstickstoff vorhanden (schnell löslich). Weitere Untersuchungen des Inhalts von Rindergülle haben allerdings auch Medikamentenrückstände ergeben (Hormone, Antibotika)
Der vorhandene Ammoniumstickstoff hat leider auch den Nachteil, dass er sich wenn er nicht von den Pflanzen aufgenommen wird in sehr kurzer Zeit in Nitrat umwandelt.
Was ist Nitrat ?
Nitrat ist eine Verbindung, die aus den Elementen Stickstoff (N) und Sauerstoff (0) besteht. Die chemische Formel für Nitrat lautet NO3- Nitrat ist ein Stoff, der im Boden natürlicherweise vorkommt. Da Pflanzen den Stickstoff des Nitrates zum Aufbau von Eiweiß benötigen, ist dies auch sehr sinnvoll. Nitrat wird dem Boden als Dünger auch zusätzlich zugeführt, um die Erträge zu steigern.
Der Mensch nimmt Nitrat vorwiegend über pflanzliche Lebensmittel und das Trinkwasser auf. Nitrat selber ist nicht giftig. Es ist aber die Vorstufe des gesundheitsschädigenden Nitrits.
Was ist Nitrit ?
Nitrat kann von einigen Bakterien in Nitrit (NO2-) umgewandelt werden. So kann Nitrat sowohl im Boden, im Lebensmittel und auch im Körper des Menschen zu Nitrit reduziert werden.
Nitrit selber ist giftig und an der Bildung der krebserregenden Nitrosamine beteiligt.
Ausbringung von Gülle
Das Ausbringen von Gülle ist an verschiedene Vorschriften gebunden.
Sperrzeiten: je nach Bundesländern unterschiedlich, existieren bestimmte Zeiten zu denen grundsätzlich keine Gülle ausgebracht werden darf. Diese Sperrzeiten können nach den örtlichen Gegebenheiten (Winterzeit usw.) auch kurzfristig geändert werden. Auskünfte über die Sperrzeiten erteilt das jeweils örtlich zuständige Landwirtschaftsamt.
Grundsätzliche Verbote: auch außerhalb der Sperrzeiten gibt es grundlegende Regeln. So darf zum Beispiel keine Gülle ausgebracht werden wenn der Boden durchgängig geforen ist, oder nicht mehr aufnahmefähig. Dies ist natürlich abhängig von der jeweiligen Wetterlage.
Schutzabstände: für das Ausbringen von Gülle ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass von fliessenden Gewässern ein Mindestabstand von 5m eingehalten werden muss, bei stehenden Gewässern 10m. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und die Landwirtschaftsschulen empfehlen sogar Abstände von 10m / 20m. Grundsätzlich verboten ist das Ausbringen von Gülle natürlich in Wasserschutzgebieten und (je nach Einzelvorschrift) in Naturschutzgebieten.
Gülle und Straßenverkehr: nach der Straßenverkehrsordnung ist das verschmutzen öffentlicher Wege und Straßen nicht erlaubt. Wenn die Straße trotzdem verschmutzt wird hat der Verursacher die Verschmutzung umgehend zu beseitigen. Sollte es also aufgrund der Tatsache, dass ein Landwirt seine Gülle bis auf die Straße spritzt zu einem Schaden (Rutschunfall) kommen muss der Verursacher dafür haften.
Gülle und Geruch: Gülle hat nun einmal einen sehr intensiven und nicht gerade angenehmen Geruch (Ammoniak). Die Geruchsbelästigung könnte allerdings geringer ausfallen wenn die Empfehlungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und auch der Landwirtschaftsschulen beachtet würden. Wenn man zum Beispiel die Sprüheinrichtung so einstellt, dass nicht im hohen Bogen sondern sehr flach gespritzt wird, verringert sich der Geruch stark. Zugleich ist dies auch deutlich umweltschonender (in Studien nachgewiesen). Dies würde natürlich bedeuten, dass man für dieselbe Fläche mehrmals hin und her fahren muss da der Streuwinkel kleiner ist. Am besten für die Umwelt und für die Nase sind natürlich die Fässer, die mit einer Schlauchsprüheinrichtung versehen sind. (Bei Bio-Bauern eigentlich obligatorisch). Diese Fässer bringen die Gülle direkt in den Boden ein und bilden praktisch kaum Ammoniak. Allerdings muss man zur Ehrenrettung der Landwirte sagen das diese Fässer sehr teuer sind und eine hohe Investition darstellen (das Geld muss man schließlich auch erst mal haben).
Fazit:
Gülle ist also durchaus ein sinnvoller Dünger in der Landwirtschaft, allerdings sollte man die gegebenen Vorschriften (eigentlich auch die Empfehlungen) natürlich einhalten.
Wer von anderen die Einhaltung von Vorschriften fordert (Betretungsverbot während der Aufwuchszeit usw.) muss seinerseits logischerweise auch die entsprechenden Vorschriften und Gesetze beachten.
Jeder der Rechte hat hat auch Pflichten